Am Freitag, den 30.01.07 haben 80 Länder die neue UN-KOnvention zur Gleichstellung von Behinderten unterzeichnet. Damit sind die Rechte behinderter Menschen erstmals völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben (!!!). In der Realität, so die Juristin Theresia Degner, sind z.B. im deutschen Schulwesen behinderte Kinder im Nachteil (Interview im Deutschlandfunk).
Die bisherigen Menschenrechtsinstrumente galten zwar theoretisch auch für Behinderte, wurden aber, dies belege eine Studie, kaum für behinderte Menschen umgesetzt. Behinderte Menschen erhalten in Folge der UN-Konvention nun auch ein eigenes Organ, den Vertragsausschuss für die Rechte behinderter Menschen. An diesen können sie sich wenden, wenn es zu Menschenrechtsverletzungen kommt.
Zurzeit werden 87% der behinderten Kinder in Sonderschulen beschult – hierin nimmt Deutschland eine traurige Vorreiterrolle ein. Dies muss für die Betroffenen nicht von Vorteil sein, hängt es doch sehr vom Einzalfall ab, ob ein Kinder besser in einer Sonderschule oder in einer Regelschule seinen Möglichkeiten entsprechend gefördert werden kann. Das Marfan-Syndrom ist da ein gutes Beispiel, da die Ausprägung sehr stark variieren kann. Die verabschiedete Konvention, so bestätige Theresia Degner im Deutschlandfunk, könne dabei behilflich sein, ein bundesweites Schulwahlrecht durchzusetzen.