Stell Dir vor, Du erhältst nach dem Schwerbehindertenrecht das Merkzeichen G anerkannt und gehst zur Behörde um die letzten Formalien zu erledigen, damit Du Deinen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen kannst. Die Beamtin, die Du deswegen aufsuchst drückt Dir unaufgefordert den Flyer einer Glaubensgemeinschaft in die Hand – in Deiner Situation bräuchtest Du doch Halt ?!!! Es ist ja sicher nett gemeint gewesen, aber es kann einen schon irritieren. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass dies wirklich mit dem Beamtenstatus vereinbar ist…
Neulich auf dem Amt
Am 26. Juni 2007 von Suse geschrieben.
Schlagworte: Behinderung